Google Analytics und DSGVO
Beim Einsatz von Google Analytics ist folgendes zu beachten:
– Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Google abschließen
– IP Anonymisierung einschalten
– Aufbewahrungsdauer der Daten auf 12 Monate festlegen, den Schalter „Bei neuer Aktivität zurücksetzen“ ausschalten.
– in der Datenschutzerklärung einen Abschnitt für Google Analytics einfügen
– Einwilligung über einen Cookie/Tracking Banner mit OptIn einholen
– wenn Daten ohne IP Anomymisierung oder Einwilligung erfasst wurden, sind diese zu löschen