Was kann ein Datenschutzbeauftragter für Sie leisten?
- Bestandsaufnahme
- Benennung als Datenschutzbeauftragter
- Erstellung von Datenschutzerklärungen
- Unterstützung bei der Erfüllung der Datenschutz Anforderungen
- Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses.
- Soll / Ist Abgleich zur Umsetzung der Anforderungen der DSGVO
- Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur Umsetzung der Anforderungen der DSGVO
- Unterstützung bei der Erstellung von Dienstanweisungen / Betriebsvereinbarungen
- Erstellung von Risikoanalysen und Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Prüfung von Auftragsdatenverarbeitungen (ADV) und der Verträge dazu
- Erstellung eines Löschkonzeptes
- betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung des Auftraggebers
- Überprüfung von Werbemaßnahmen wie z.B. Newsletter
- Überprüfung anderer, datenschutzrechtlich relevanter Dokumente
- außergerichtliche Erstberatung im Falle einer datenschutzbezogenen Abmahnung
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen? Beantworten Sie die vorbereiteten Fragen und finden Sie es hier heraus.