Guten Tag!

Was kann ein Datenschutzbeauftragter für Sie leisten?

  • Bestandsaufnahme
  • Benennung als Datenschutzbeauftragter
  • Erstellung von Datenschutzerklärungen
  • Unterstützung bei der Erfüllung der Datenschutz Anforderungen
  • Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses.
  • Soll / Ist Abgleich zur Umsetzung der Anforderungen der DSGVO
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur Umsetzung der Anforderungen der DSGVO
  • Unterstützung bei der Erstellung von Dienstanweisungen / Betriebsvereinbarungen
  • Erstellung von Risikoanalysen und Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Prüfung von Auftragsdatenverarbeitungen (ADV) und der Verträge dazu
  • Erstellung eines Löschkonzeptes
  • betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung des Auftraggebers
  • Überprüfung von Werbemaßnahmen wie z.B. Newsletter
  • Überprüfung anderer, datenschutzrechtlich relevanter Dokumente
  • außergerichtliche Erstberatung im Falle einer datenschutzbezogenen Abmahnung

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen? Beantworten Sie die vorbereiteten Fragen und finden Sie es hier heraus.