einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag?

Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag müssen sie immer abschließen, wenn sie personenbezogene Daten von von externen Dienstleistern verarbeiten lassen. Beispiel: Sie betreiben eine Website und lassen diese bei einem Hosting Anbieter speichern. Schon die Speicherung einer IP-Adresse gilt als Verarbeitung personenbezogener Daten.

Weitere Beispiele für einen notwendigen ADV Vertrag sind: Aktenvernichtung…

Keinen ADV-Vertrag müssen sie mit ihrem

  • Steuerberater,
  • Kreditinstitut,
  • Telefonanbieter
  • und der Post

abschließen (Inanspruchnahme fremder Fachleistungen).