einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag?
Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag müssen sie immer abschließen, wenn sie personenbezogene Daten von von externen Dienstleistern verarbeiten lassen. Beispiel: Sie betreiben eine Website und lassen diese bei einem Hosting Anbieter speichern. Schon die Speicherung einer IP-Adresse gilt als Verarbeitung personenbezogener Daten.
Weitere Beispiele für einen notwendigen ADV Vertrag sind: Aktenvernichtung…
Keinen ADV-Vertrag müssen sie mit ihrem
- Steuerberater,
- Kreditinstitut,
- Telefonanbieter
- und der Post
abschließen (Inanspruchnahme fremder Fachleistungen).