Guten Tag!

Was kann ein Datenschutzbeauftragter für Sie leisten?

  • Bestandsaufnahme
  • Benennung als Datenschutzbeauftragter
  • Erstellung von Datenschutzerklärungen
  • Unterstützung bei der Erfüllung der Datenschutz Anforderungen
  • Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses.
  • Soll / Ist Abgleich zur Umsetzung der Anforderungen der DSGVO
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur Umsetzung der Anforderungen der DSGVO
  • Unterstützung bei der Erstellung von Dienstanweisungen / Betriebsvereinbarungen
  • Erstellung von Risikoanalysen und Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Prüfung von Auftragsdatenverarbeitungen (ADV) und der Verträge dazu
  • Erstellung eines Löschkonzeptes
  • betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung des Auftraggebers
  • Überprüfung von Werbemaßnahmen wie z.B. Newsletter
  • Überprüfung anderer, datenschutzrechtlich relevanter Dokumente
  • außergerichtliche Erstberatung im Falle einer datenschutzbezogenen Abmahnung

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen? Beantworten Sie die vorbereiteten Fragen und finden Sie es hier heraus.

Informationspflicht

Wen trifft die Informationspflicht nach DSGVO, BDSG und TMG?
Hier ist die Analyse zum Thema und die Vorlagen um einfach und sicher dieser Pflicht zu entsprechen.
Alle Infos unter diesem Link…