Opt-in für Cookies

Der EuGH befasst sich jetzt mit der Frage ob Webseiten für Cookies ein Opt-In Verfahren implementieren müssen. Das BGH hat beim EuGH um Unterstützung gebeten. Der BGH entscheidet zur Zeit über einen Fall, bei dem für die Analyse des Nutzerverhaltens eine Option vorangekreuzt war. Das hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen als Verstoß gegen die ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG eingestuft.

Weitere Informationen: 21.03.2019 – C-673/17