DSGVO Art. 30 Abs. 5
Frage 1 von 4
Das Unternehmen beschäftigt mehr als 250 Mitarbeiter
- Dann brauchen sie mit ziemlicher Sicherheit auch einen Datenschutzbeauftragten. Er kann das sicher einschätzen und das Verzeichnis auch erstellen.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Berlin und Umgebung
Frage 1 von 4
Das Unternehmen beschäftigt mehr als 250 Mitarbeiter