Frage 2 von 9

Automatisierte Entscheidungsfindung mit Rechtswirkung oder ähnlich bedeutsamer Wirkung

  • für Betroffene werden Entscheidungen getroffen, die Rechtswirkung(en) gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen (siehe Artikel 35 Absatz 3 Buchstabe a DSGVO)
  • es kommt zum Ausschluss oder zur Benachteiligung von Personen